Zwangsräumung für Mittwoch abgesagt!
Die für Mittwoch, den 25.4., angesetzte Zwangsräumung ist ausgesetzt! Aber der Räumungstitel besteht weiter, d.h. sie kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder angesetzt werden.
Die Briefkastenfirma Großvenediger GmbH wollte das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) nicht abwarten. Stattdessen plante sie, die WG gewaltsam rausschmeißen zu lassen, bevor sich der BGH überhaupt mit dem Fall beschäftigt hat. Im Gegensatz zu der WG war sie zu geizig, um die vom Landgericht geforderte Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Weil die WG ihre Hinterlegungsscheine vorlegte, die Großvenediger GmbH aber nicht, kann die Gerichtsvollzieherin die WG nicht wie angekündigt am Mittwoch, den 25.4., zwangsräumen!
Wir freuen uns gemeinsam mit der WG, dass sie erstmal in ihrer Wohnung bleiben kann. Jetzt hofft die WG, dass der BGH positiv entscheidet bevor die Eigentümerin zum dritten Mal die Zwangsräumung ankündigen lässt. Doch auch für die Abwendung eines eventuellen weiteren Räumungsversuchs gibt es schon Pläne. Wenn die Eigentümerin weiterhin auf Gewalt setzt und dafür Obdachlosigkeit in Kauf nimmt, dann wird sie mit einem wachsenden Widerstand einer sich immer besser organisierenden Nachbarschaft und noch mehr Aktionen gegen sie konfrontiert werden.
zuvor hieß es:
Zwangsräumung verhindern
Mittwoch, 25.4.2018, 8 Uhr
(Die Gerichtsvollzieherin hat sich für 9 Uhr angekündigt, kommt früher!)
Dubliner Str. 8, 13349 Berlin-Wedding
U-Bhf. Rehberge
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NEWS:
Vorbereitungskreis Mietendemo ruft zu Protest gegen Zwangsräumung im Wedding auf
Der Vorbereitungskreis der Mietendemo „Widersetzen – gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“ ruft zu Protesten gegen die Zwangsräumung einer Wohngemeinschaft im Wedding auf. >> mehr
Pressemitteilung, Berlin, 23.4.2018
Breiter Protest gegen Zwangsräumung im Wedding am 25.4. angekündigt
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Die Wohngemeinschaft in der Dubliner Straße 8 im Wedding
Die WG sind 4 Hauptmieter und Hauptmieterinnen, eine ist aber im Jahr 2012 ausgezogen. Später zog dafür ein neuer Mieter ein. Laut der Rechtsprechung der 65. Kammer des Landgerichts Berlin dürfen Wohngemeinschaften Hauptmieter austauschen. Sie müssen den Wechsel nur anzeigen, was sie auch taten.
Ebenfalls 2012 wurde das Haus von der Briefkastenfirma Großvenediger GmbH aufgekauft. Die Martina-Schaale-Hausverwaltung klagte eine Mietpartei nach der anderen heraus, modernisierte die Wohnungen und vermietete sie für das Doppelte neu.
Die Eigentümer wollen die WG rausklagen
Seit drei Jahren wird auch die WG mit Kündigungen überhäuft und auf Räumung verklagt. Der Rechtsanwalt Hans Georg Helwig, der die Briefkastenfirma vertritt, denkt sich immer wieder neue absurde Kündigungsgründe aus, um sie herauszubekommen. Vor zwei Jahren wurde die WG das erste Mal vom Amtsgericht Wedding auf Räumung verurteilt und die Zwangsräumung angekündigt. Das Urteil wurde wegen schwerer Rechtsfehler in der Berufung gekippt und die Räumung wieder abgesagt. Dann wurde der Fall an das Amtsgericht Wedding zurückverwiesen, wo der gleiche Richter, der sie auf Räumung verurteilt hat, wieder darüber entschied.
Der gegnerische Anwalt, der auf seinem Xing Profil mit kreativen rechtlichen Lösungen wirbt, dachte sich einen juristischen Trick aus: Er behauptete, die WG sei keine WG sondern eine Personenmehrzahl! Damit hätte sie auch nicht die Rechte einer WG, also auch nicht das Recht, Hauptmieter auszutauschen. Deshalb wäre der Mieterwechsel angeblich eine unerlaubte Überlassung der Wohnung an Dritte und ein Kündigungsgrund.
Gerichte auf Seiten der Eigentümer
Wie immer übernahm der Richter Ralf Reifenrath vom Amtsgericht Wedding die Sichtweise der Vermieterin und verurteilte die WG auf Räumung der Wohnung. Der Chef der Hausverwaltung bezeichnete die Mieter*innen bereits vor ihrem Einzug als WG aber er wurde trotz deren Vorschlag nicht als Zeuge vor Gericht geladen. Der Richter erklärte das Urteil für vorläufig vollstreckbar. Die WG fragte den Bezirksstadtrat Ephraim Gothe von der SPD, wie sie die Zwangsräumung abwenden können, woraufhin dieser ihnen nur Plätze im Obdachlosenwohnheim anbot.
Das Landgericht Berlin ließ die Berufung nicht zu und ignorierte die Argumente der WG. Daraufhin legten die Mieter*innen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Doch bevor sich der BGH mit dem Fall beschäftigen konnte, schickte die Obergerichtsvollzieherin Gabriele Pfauter einen Brief, in dem sie die Zwangsräumung ankündigte. Sie schrieb, dass sie befugt sei, Gewalt anzuwenden, Türen und Gefäße gewaltsam öffnen darf und etwaigen Widerstand mit Hilfe der Polizei brechen werde. Der Hausrat werde verkauft und was nicht verkauft werden kann, solle vernichtet werden. Am 25. April um 9 Uhr will sie die WG gewaltsam aus der Wohnung vertreiben.
Dies werden wir jedoch nicht hinnehmen und rufen die Nachbarschaft sowie alle solidarische Menschen dazu auf, diese brutale Zwangsräumung zu verhindern!
Bündnis Zwangsräumung verhindern
Hände weg vom Wedding
Antikapitalistische Demonstration: Widerständig und solidarisch im Alltag – Organize!
Mieterhöhung, Zwangsumzug, davon haben wir genug!