Wir bleiben alle! Unser Transpi bleibt auch! – Unvermietbar am 18.11. / Gerichtsprozess am 20.11.

Wir rufen dazu auf am kommenden Montag, 18.11. zwischen 18  und 20 Uhr vor die Friedelstr. 54 zu kommen. Dort wollen wir mit euch ins Gespräch kommen und über einen aktuellen Konflikt mit der Verdränger-Firma Pinehill SARL informieren.

Ein Mieter des Hauses wurde abgemahnt, weil er ein Transparent mit der Aufschrift “Friedel54 / M99 / Rigaer / Köpi / Potse / KoZe – Wir bleiben
Alle! – Soziale und widerständige Orte schaffen und erhalten” an seinem Balkon hängen hat. Seit Jahren läuft ein Rechtsstreit deswegen. Nun kommt es am Mittwoch, 20.11. 10 Uhr zum Prozess im Landgericht Berlin, Littestraße 12-17, Saal 3807.

Wir rufen zu einer Kundgebung vor dem Gericht auf: 20.11., 9 Uhr vor der Littenstraße 12-17. Im Anschluss begleiten wir den Prozess solidarisch im Gerichtssaal.

Wir bleiben alle! Das Transpi bleibt auch!
Für solidarische Kieze und rebellische Nachbarschaften!

Eine ausführliche Darstellung des Konflikts folgt hier:

Am 20.11. um 10 Uhr wird ein pikanter Fall am Landgericht Berlin-Mitte verhandelt: Ein Mieter aus der Friedelstraße 54 in Neukölln soll nach Willen der Eigentümer (die luxemburger Briefkastenfirma Pinehill Sarl) sein seit vielen Jahren am Balkon angebrachtes „Wir-bleiben-Alle“-Transparent entfernen. Wichtiger Kontext: Besagte Eigentümerin, die aus einem verschlungenen Netz von Hinter- und Unterfirmen besteht (deren Anteile wohl fortwährend steuerfrei weiterverkauft werden), hatte 2016 der organisierten Hausgemeinschaft ihr Haus durch höheren Kapitaleinsatz „vor der Nase“ weggekauft. Ein Jahr später folgte dann auf Antrag der Pinehill Sarl die gewaltsame Räumung des Kiezladens im Erdgeschoss. Sämtlicher Protest von Haus- und Kiezbewohnern, viele Aktionen und Demonstrationen sowie fortwährende Vermittlungs- und Kompromissangebote, konnten die Pinehill Sarl nicht davon abhalten, mithilfe der Polizei ihr Recht auf Eigentum diktatorisch, kompromisslos und unter bewusstem Einsatz von (z.T. brutaler) Gewalt durchzusetzen. Begleitet wurde die Räumung von Polizei-Propaganda, v.a. dem sogenannten „Stromknauf-Tweet“. Es folgten Mieterhöhungen im Haus sowie Abmahnungen gegen die Mieter*innen des Vorderhauses wegen ihren angebrachten Solidaritäts-Transparenten. Eingeschüchtert von der Drohung bei Zuwiderhandlung im schlimmsten Fall ihren Mietvertrag verlieren zu können, folgten diese der Aufforderung, die Transparente zu entfernen.
Ein Mieter klagte dagegen vor dem Amtsgericht Neukölln –und bekam Recht. Da es sich eigentlich um eine Lappalie handelt, wurde der Streitwert so gering angesetzt, dass eine Berufung nicht möglich war. Das brachte die Eigentümerseite mitsamt der Hausverwaltung und der teuren Kudamm-Anwaltskanzlei jedoch zum Schäumen vor Wut, so sehr, dass dagegen Klage beim Bundesgerichtshof eingelegt wurde. Immerhin wurden 20-30% Wertminderung durch das besagte Terror-Transparent angenommen (oder zumindest behauptet)!
Zudem wollte man nicht länger als „Verdränger“ dastehen. Einer Argumentation, der die gutverdienenden Richter am BGH natürlich gerne folgten. Nicht wenige von ihnen dürften selbst Eigentümer, wenn nicht gar Vermieter sein. Und schließlich „kann der Text des Transparents den Eindruck erwecken, der Grundstückseigentümer missachte Mieterinteressen“! OMG, so etwas darf natürlich nicht sein! Das ist allerschlimmste „Eigentumsstörung“ (Zitat BGH)! Handelt es sich da etwa um einen Fall von Klassenjustiz?!

Demokratie?? Meinungsfreiheit??
Zur Erinnerung: Die damaligen Mieter*innen des Hauses hatten sich geschlossen öffentlich und in einem direkten Anschreiben an die Eigentümer gegen die Räumung des Kiezladens gestellt. Zudem dürfte auch die anschließende Mieterhöhung wohl kaum „im Interesse der Mieter“ gewesen sein. Ebensowenig wurde die in einem Hausverein organisierte Hausgemeinschaft gefragt, ob und wie es denn in ihrem „Interesse“ läge, die Transparente zu entfernen, freiwerdende Wohnungen an vollkommen unbekannte Menschen für über 20€ den Quadratmeter zu vermieten, ein kleines Stück des Hofes zu umgittern und unnutzbar zu machen, die Fassade langweilig weiß zu streichen oder weiterhin Zwangsmitglied bei Kabel Deutschland zu sein und dafür auch noch zahlen zu müssen [etc.pp.]! Die „Eigentumsstörung“ kommt wohl eher dadurch zustande, dass diese gewissenlose Briefkastenfirma der Hausgemeinschaft ihr(!) eigenes Haus vor der Nase weggekauft hat und damit eine Demokratisierung dieses Sozialraums verhindert hat. Eine demokratische Gestaltung oder Mitbestimmung ist so offensichtlich nicht möglich. Und nun soll endlich auch noch das letzte störende Stück kritischer, selbstverwalteter Haus-Demokratie verschwinden. Das ist totalitär!

Eigentumsrecht!!
Bekannterweise ist die Wohnraumsituation in der Mieterstadt Berlin und vor allem auch im Nordneuköllner Reuterkiez rund um die Friedel 54 sehr angespannt. Die Mieten sind geradezu explodiert und fressen häufig einen Hauptteil des Monatseinkommens zu Gunsten der Profite der internationalen Eigentümerklasse und ihrer verschachtelten Firmenkonstrukte (Stichwort: Steuern sparen!) auf. Das Haus Friedelstraße 54 ist dazu einanschauliches Beispiel. Einerseits um zu sehen, wie scham- und skrupellos Immobilenspekulanten und Investoren vorgehen:
Sie wollen die Mieten verdoppeln und reden dabei von „respektvollem Umgang mit den Mietern“ (Zitat Vor-Eigentümer-Firma Citec Immo Invest GmbH). Sie räumen einen im Haus und Kiez tiefverwurzelten Projektraum, möchten aber nicht als „Verdränger“ dastehen. Sie vermeiden direkte Kommunikation und überflüssige Instandhaltungsmaßnahmen, wo sie nur können, und reden vom Wahren von „Mieterinteressen“. Viel zu viele Schweinereien sind leider vom geltenden Recht und der staatlichen ausführenden Gewalt (der Name ist Programm) nicht nur geschützt, sondern auch offensiv gefördert.

Solidarität!!
Andererseits ist die Friedelstraße 54 aber auch ein hervorragendes Beispiel dafür, wie stark Solidarität und Widerstand sein können:
Einige ungewollte Modernisierungen konnten verhindert werden, die massenhafte Verdrängung der Altmieter*innen wurde gestoppt, die damalige Eigentümerin erfolgreich vergrault. Der Kiezladen konnte über ein Jahr lang weiter existieren, obwohl sein Mietvertrag bereits rechtswirksam gekündigt und er de facto besetzt war. Die Hausgemeinschaft hat sich von anonymer Vereinzelung entwickelt zu einem solidarischen Zusammenhang, der sogar kurz davor stand, ihr eigenes Haus in Selbstverwaltung zu übernehmen. Viele weitere Hausgemeinschaften im Kiez und darüber hinaus wurden inspiriert und motiviert, sich zusammen zu tun und sich zu wehren. Seitdem die Hausgemeinschaft Friedelstraße 54 ihren Protest gegen die Verdrängungsmaßnahmen ihrer Eigentümer mit Transparenten nach außen getragen hat, konnte und kann man im anliegenden Kiez etliche Häuser sehen, in denen sich die Mieter*innen nun auch trauen und es dem gleichtun!

Und nun??
Bestätigt nun das Landgericht Berlin die Einschätzung der Eigentümerseite (die Fassadenfläche des Balkons sei kein Mietgegenstand und auch kein Bereich der Meinungsfreiheit, sondern ganz und gar alleinige Sache des Eigentümers), käme das einem Verbot des Transparents gleich. Es wäre ein Urteil, das das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Demokratie im Wohnhaus endgültig zu Gunsten einer Diktatur des Kapitals abtötet. Anders ausgedrückt: „Der Eigentümer hat die Macht, Du als kleiner, frecher Mieter hälst gefälligst deine Schnauze!“

Das können wir natürlich nicht so einfach hinnehmen und rufen dazu auf:
1. Zum beschriebenen Prozess zu kommen und sich öffentlich solidarisch mit dem betroffenen Mieter zu erklären.
2. Darüber hinaus den Kampf um eine demokratische „Stadt von unten“ noch intensiver weiterzuführen und aktuell bedrohte Menschen und Projekte tatkräftig zu unterstützen.
Die Häuser denen, die drin wohnen und die sie nutzen, am besten durch sofortige Enteignung und Vergesellschaftung!