Klage gegen Türknauf-Tweet in erster Instanz abgewiesen

Der Montag (09. November) war für viele Menschen ein Tag der Erinnerung und des Gedenkens, sowohl an die jüdischen Opfern der Reichspogromnacht, als auch an die Revolutionär:innen der Novemberrevolution von 1918.

Es war komisch sich an diesem Tag mit einem ganz anderen Thema zu beschäftigen, aber das Berliner Verwaltungsgericht wollte just an diesem geschichtsträchtigen Tage unsere Klage gegen den berühmt berüchtigten “Türknauf des Todes – Tweet” verhandeln.

Am 29.06.2017 hatten die Cops während der Räumung unseres Kiezladens die öffentliche Wahrnehmung durch eine Twitter-Falschmeldung massiv manipuliert.

Nach Einreichung unserer Klage löschte die Polizei den Tweet, behauptet aber weiterhin, dieser sei rechtmäßig abgesetzt worden, obwohl damit der Eindruck erweckt wurde, dass durch das Umfeld des Friedel54-Kollektivs eine möglicherweise tödliche Stromfalle gestellt worden sei. Selbst der Richter und die Anwältin der Polizei mussten im Gerichtssaal einräumen, dass der Tweet so zu verstehen war.

Dennoch wurde die Klage aus formalen Gründen abgewiesen, da einerseits die Kläger:innen zu wenig geschädigt seien und zum anderen die Klage zu spät eingereicht worden sei.

Drei Artikel zu dem Gerichtstermin erschienen bei der Taz, im Neuen Deutschland und bei netzpolitik.org. Dort findet sich eine ganze Reihe von Artikeln zum Umgang der Polizei mit Social Media und Twitter im Besonderen.

Erik Peter (TAZ) –
Türknauf-Tweet bleibt ungeahndet
https://taz.de/Klage-der-Friedel-54-gegen-die-Polizei/!5723993/

Maria Bröckling (netzpolitik.org) –
Gericht weist Klage gegen Falschmeldung der Polizei ab
https://netzpolitik.org/2020/gericht-weist-klage-gegen-falschmeldung-der-polizei-ab/

Marie Frank (ND) – Wie neutral ist die Polizei? https://www.neues-deutschland.de/artikel/1144163.friedel-wie-neutral-ist-die-polizei.html

Auf unserem Blog befindet sich auch ein Pressespiegel zur Räumung und dem Nachspiel um den Türknauf.